Deutsche Türkei Zeitung

Entschädigung bei Flugverspätung

Verspätete Flüge sind ein Ärgernis für Flugreisende. Dafür sollen sie jedoch künftig entschädigt werden. Verzögert sich der Abflug um drei Stunden, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von je nach Flugdauer 250 bis 600 Euro. Nach dem in Luxemburg verkündeten Urteil sind Ausnahmen nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht wurde. Technische Probleme mit dem Flugzeug fallen nicht darunter.

Der EuGH entschied zwei Fälle in Deutschland und Österreich, in denen die betroffenen Passagiere Verspätungen von 25 beziehungsweise 22 Stunden hinnehmen mussten. Sie beantragten daraufhin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person, die laut einer EU-Verordnung von 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist. Die betroffenen Fluggesellschaften, Condor und Air France, verweigerten die Zahlung. Sie beriefen sich darauf, dass in der fraglichen EU-Verordnung Ausgleichszahlungen bei der kurzfristigen Annullierung von Flügen, nicht aber ausdrücklich auch bei Verspätungen vorgesehen seien. Der EuGH erklärte, diese Auslegung widerspreche dem Geist der Verordnung. Denn Passagiere einer annullierten Verbindung hätten selbst dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie auf einen anderen Flug umgebucht würden, dadurch aber drei Stunden später an ihrem Ziel einträfen als geplant. Passagiere verspäteter Flüge dürften daher nicht schlechter behandelt werden.

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen. Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig. (18..11.2009)