Deutsche Türkei Zeitung

Türkei-Reise: Muezzin darf rufen

Türkei-Reise: Muezzin darf rufen

Türkei-Zeitung: Türkei Muezzin

Bei einer Urlaubsreise in die Türkei sind die Gebetsrufe des Muezzins so üblich, dass man dafür kein Geld vom Reiseveranstalter zurückfordern kann. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Der Kläger hatte zusammen mit seiner Partnerin im vergangenen Sommer in einem Hotel in Do anbey Urlaub gemacht und war jeden Morgen um sechs Uhr vom Muezzin geweckt worden. Auch über Tag wurde mehrmals zum Gebet gerufen.

Das Gericht urteilte, dass Muezzinrufe in der Türkei landestypisch sind, so wie das Geläut der Kirchenglocken in Deutschland. Ausserdem stand in der Reisebeschreibung, dass sich das Hotel im Ortszentrum von Doganbey befindet, wo man mit landestypischen Geräuschen rechnen muss. Deshalb bekommt der Tourist kein Geld zurück. (Amtsgericht Hannover, 559 C 44/14) (24.04.2014)