Deutsche Türkei Zeitung

Türkei: Verwirrung um Ikamet-Bestimmungen

Türkei: Verwirrung um Ikamet-Bestimmungen

Türkei-Zeitunf: Ikamet Türkei

Die Ikamet-Regeln in der Türkei sorgen derzeit bei Beamten und Residenten für Verwirrung. Mitte dieser Woche waren die Verwaltungsvorschriften für die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei (Ikamet) drastisch geändert worden. Für jeden Monat Aufenthaltsdauer sollten plötzlich 1.000 Dollar Bankguthaben nachgewiesen werden. Rentenbescheide wurden auch nicht mehr anerkannt.

Aufenthaltserlaubnis Türkei: Das gilt

Türkei-Zeitung: Türkei Ausländerpolizei

Zum Wochenende folgte die nächste 180-Grad-Wende bei den Ikamet-Bestimmungen. Derzeit gilt:

Die Ausländerpolizei Alanya fordert auch künftig "nur" 500 Dollar Vermögensnachweis pro Monat Ikamet-Laufzeit. Und Rentenbescheide werden weiterhin anerkannt.

Es müssen für das Ikamet auch keine Krankenversicherungen in der Türkei abgeschlossen werden. Es reicht eine private Krankenversicherung aus dem europäischen Heimatland.

Türkei: 180 Tage - 90 Tage Regel

Türkei-Zeitung: Passkontrolle Türkei

Für alle Türkei-Urlauber und auch Residenten gilt weiterhin die 180 Tage/90 Tage-Regel: Bei der Ausreise aus der Türkei darf man innerhalb der letzten 180 Tage insgesamt maximal 90 Tage in der Türkei gewesen sein. Wer diese 90 Tage überschreitet, muss rechtzeitig vorher zur Ausländerpolizei und eine Verlängerung beantragen.

Achtung: Dies ist der Stand von heute! (10.01.2015)