Deutsche Türkei Zeitung

BGH bestätigt Passagierrechte

Bei Flugverspätungen von mindestens drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Mit dem heutigen Urteil verliert Condor einen jahrelangen Prozess. Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausdrücklich ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2009. Zweifel an der Gültigkeit der relevanten Fluggastrechte-Verordnung der EU bestünden nicht, betonte der BGH in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Bundesgerichtshof sprach in insgesamt fünf Verfahren klagenden Passagieren Ausgleichszahlungen wegen erheblicher Flugverspätung zu.

In einem Fall hatte sich bei einem Charterflug von Frankfurt am Main nach Toronto der Rückflug wegen technischer Mängel des vorgesehenen Flugzeugs verschoben. Der Flieger startete erst am nächsten Tag mit 25 Stunden Verspätung. Sie verlangten von Condor eine Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Person. Diese Summe ist in der EU-Verordnung bei der Annullierung eines geplanten Langstreckenflugs vorgesehen.

Condor lehnte eine Ausgleichszahlung ab, weil es sich lediglich um eine Verspätung und nicht um eine Annullierung gehandelt habe. Mit dieser Begründung hatten das Amtsgericht Rüsselsheim und das Landgericht Darmstadt die Klage abgewiesen. Dann ging die Klage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser legte die Verordnung so aus, dass verspätete Flüge beim Ausgleichsanspruch annullierten Flügen gleichzustellen seien.

Condor meinte, der EuGH hätte damit seine Auslegungskompetenz überschritten und sich in Widerspruch zum höherrangigen "Montrealer Übereinkommen" (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) gesetzt. Eben dieser Auffassung folgte der BGH mit dem jüngsten Urteil nicht. Die Condor muss endgültig 600 Euro an jeden Kläger zahlen. Diese wären nur dann nicht fällig, wenn die Airlines nachweisen können, dass eine erhebliche Verspätung auf "aussergewöhnliche Umstände" zurückgeht. Derartige Umstände habe Condor nicht vorgetragen, betonte der BGH. (19.02.2010)

Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung bzw. bei einer Flugstreichung:

250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer
400 Euro bei Flügen von 1500 bis 3500 Kilometer
600 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer